Aufruf zur Impfung

2022-01-05T17:11:18+01:00

Angesichts täglich rasant steigender Covid-19-Infektionen rufen wir alle, das gesamte Team der HELP Akademie, eindringlich zur Impfung auf:

Wir appellieren eindringlich an alle ungeimpften Menschen sich spätestens jetzt impfen zu lassen und an alle Geimpften sich die Booster Impfung zur Auffrischung jetzt geben zu lassen!

Wir schließen uns ganz klar unserem Bundespräsidenten an, der gestern sagte: „Es geht um die Zukunft Ihres Landes“.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ruft die gesamte Bevölkerung mit Nachdruck zum Impfen auf.

Zitat: “Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel, und sie gefährden uns alle. Ich bitte Sie noch einmal: Lassen Sie sich impfen! Es geht um Ihre Gesundheit, und es geht um die Zukunft Ihres Landes!”

Diesem Aufruf möchten wir uns anschließen. Wir erleben alle eine Situation, die bei mehr Impfbereitschaft nicht so hätte kommen müssen.

Es sind vor allem Ungeimpfte, die sich in diesem Herbst mit dem Virus infizieren, und es sind vor allem Ungeimpfte, die auf den Intensivstationen um ihr Leben kämpften:

Teilweise Menschen, die trotz allem noch immer bestreiten, dass es dieses Virus gibt. Teilweise Menschen die sehr seltsame Verschwörungstheorien in den Sozialen Medien verbreiten. Teilweise Menschen, die aus Trotz bezüglich Ihrer eigenen Freiheiten sich nicht impfen lassen wollen. Teilweise Menschen, die „Angst“ vor Impfstoffen haben der mittlerweile weltweit verimpft wurden und wie erwiesen einen echten Schutz vor einer wirklich schrecklichen Krankheit bieten.

Unglaublich, wie wir finden!

Die Konsequenzen:

Andere schwer erkrankte Patienten können jetzt oft in den Krankenhäusern nicht mehr aufgenommen und behandelt werden. Ärzte müssen über die Priorität der Behandlungen und somit möglicherweise über Leben oder Sterben entscheiden. Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen ist körperlich und mental komplett an seinen Grenzen angelangt.

Durch die jetzt wiederkehrenden, aber notwendigen und deutlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens stehen viele kleine und mittlere Unternehmen nun endgültig am Rande Ihrer Existenz.

Was muss noch geschehen damit spätestens jetzt jeder einzelne Mitmensch die Gefahren und die damit verbundenen Konsequenzen für uns alle durch Covid-19 versteht?

Sie alle, egal ob Sie Berufsbetreuer oder Seniorenassistenten sind, oder noch werden möchten, üben eine wichtige, verantwortungsvolle und wertvolle Dienstleistung aus, in der Sie unweigerlich sehr nahe mit den besonders gefährdeten Personenkreisen zu tun haben.

Wir bitten Sie eindringlich sich dieser hohen Verantwortung bewusst zu sein. Das bedeutet selbst geimpft zu sein und auch andere dazu zu motivieren. Es geht um unser aller Zukunft!

Aufruf zur Impfung2022-01-05T17:11:18+01:00

Endspurt Bildungsprämie 2021

2022-01-05T17:11:24+01:00

Achtung: Jetzt besteht die letzte Möglichkeit, eine Bildungsprämie als bundesweite Förderung für eine Weiterbildung zu beantragen!

Nutzen Sie diese Chance noch bis Dezember 2021! Ende der Gutscheinausgabe zum Ende Dezember 2021 und letzte Möglichkeit der Abrechnungen bis Ende Dezember 2022.

Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 in einer Beratungsstelle erhalten.

Ab Ausstellungsdatum haben die ausgegebenen Gutscheine eine Gültigkeitsfrist von sechs Monaten und können damit längstens bis Ende Juni 2022 für eine Weiterbildung bei Ihrem Anbieter eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die zu fördernden Weiterbildungen erst nach Abschluss abgerechnet werden können. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Abrechnung länger andauernder Maßnahmen

Da abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahmen vom Anbieter bis spätestens zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden müssen, sind längerfristige Maßnahmen ggf. jetzt schon nicht mehr förderfähig. Wenn die Maßnahme in inhaltlich und zeitlich abgrenzbare Abschnitte unterteilt ist, die einzeln bepreist und buchbar sind, besteht die Möglichkeit Prämiengutscheine nach einem solchen abgeschlossenen Modul bereits vor Abschluss der gesamten Weiterbildung abzurechnen. Bei der vorzeitigen Abrechnung ist es wichtig, dass die einzelnen Abschnitte der Weiterbildung im Kursprogramm ersichtlich sind. Die maximale Fördersumme von 500 Euro könnte dann noch ausgeschöpft werden, wenn ein Großteil der Kosten bereits zu diesem Zeitpunkt entstanden ist.

Beispiel: Eine Weiterbildung besteht aus vier Abschnitten. Ein Abschnitt (z.B. Semester) kostet 400 Euro. Am Ende des dritten Abschnitts sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.200 Euro entstanden. Dies entspricht einem Eigenanteil von 700 Euro und einem Gutscheinwert von 500 Euro. Wenn der dritte Abschnitt auch inhaltlich abschließt, kann der Prämiengutschein nun zur Abrechnung eingereicht werden. Mit dem Ende des zweiten Abschnitts wären nur Kosten von 800 Euro erreicht worden und damit nur 400 Euro Gutscheinwert erstattungsfähig. Eine vorzeitige Abrechnung würde zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Förderung um 100 Euro reduzieren.

Endspurt Bildungsprämie 20212022-01-05T17:11:24+01:00

Ältere Menschen mag ich gerne, aber was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung?

2022-01-05T17:11:28+01:00

Betreuungskraft nach§ 45 a SGB XI, Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz, oder Betreuungsassistent nach § 53 c SGB XI in der stationären Einrichtung?

Die Unterschiede der Tätigkeiten und der Weiterbildungen – ein kurzer Vergleich:

Der Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI könnte mit der Seniorenassistenz verglichen werden, da beide auf selbständiger Basis arbeiten möchten.

Die Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI durchlaufen meist nur eine kurze Weiterbildung von nur ca. 40 Stunden und bieten haushaltsnahe Dienstleistungen an. Oft ist das Ziel selbständig zu arbeiten und über die Abrechnung mit den Pflegekassen den Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich zu erhalten. Ambulante Pflegedienste qualifizieren ebenfalls oft ihre Mitarbeiter mit dieser kurzen Weiterbildung um eben auch diesen Entlastungsbetrag bei den Kassen abrechnen und diese Dienstleistung ebenfalls anbieten zu können.

Im Hause der HELP Akademie empfehlen wir diesen beruflichen Weg der Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter nach § 45 a SGB XI allerdings nicht als hauptberufliche selbständige Tätigkeit. Das Einkommen davon zu bestreiten wird für den Einzelnen selbständig tätigen sehr schwierig. Für die Senioren mit wenig finanziellen Mitteln kann es aber durchaus eine wichtige zusätzliche Unterstützung sein.

Die Seniorenassistenz bietet hier bei weitem vielfältigere Möglichkeiten für die Senioren sowie auch für die tätigen Damen und Herren selbst. Werden Sie also Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz.

Sowohl der Freizeitbereich bei den rüstigen Senioren ist dabei sehr beliebt und gefragt, als auch ungeheuer wichtig gegen die Einsamkeit. Alleine unternimmt man nichts mehr und verlässt das eigene zu Hause nur noch selten. Soziale Kontakte nehmen ab, Mobilität und Lebensqualität geht verloren.

Durch empathische und fürsorgliche Seniorenassistenten kehrt aber die Lebensfreude wieder zurück! Eine unglaublich wertvolle Dienstleistung, die nicht nur durch Freude sondern auch monitär von den finanziell unabhängigen Senioren geschätzt wird.

Auch die weitere Betreuung bei entstehenden altersassoziierten Krankheiten und somit die Entlastung der Angehörigen, als auch die Begleitung des letzten Weges werden in dieser umfangreichen Weiterbildung zum „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ geschult. Sie sind die zuverlässigen Vertrauenspersonen in allen Bereichen und für alle Belange der Senioren im Kampf gegen die Einsamkeit und für einen schönen erfüllten Lebensabend sowie die steigende Vorfreude auf die nächste gemeinsame Unternehmung. Das alles geht weit über das Angebot der haushaltsnahen Dienstleistungen hinaus und fordert auch die Kreativität und das Einfühlungsvermögen der ausgebildeten Seniorenassistenten.

Senioren-Assistenten werden im Hause der HELP Akademie neben der umfangreichen fachlichen Unterrichtung auch auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Selbständigkeit vorbereitet. Dabei geht es z. B. um Liquiditäts- und Businessplanung, Zuschüsse zur Gründung, Berufshaftpflichtversicherung, Marketing und Firmenpräsentation sowie das selbstbewusste Umsetzten der Honorargespräche.

Der Verdienst, das Honorar richtet sich nach örtlichen und marktüblichen Gegebenheiten. Es ist aber deutlich interessanter als bei den selbständigen Alltagsbegleitern nach § 45 a SGB XI, sowie auch bei den angestellten Betreuungskräften in den stationären Einrichtungen und liegt bei ca. 40 bis 50 € pro Std. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegraden dazu bei der Pflegekasse selbst noch abrufen können. Welche Beträge steuerlich grundsätzlich geltend gemacht werden dürfen, ist ebenfalls ein Teil der Weiterbildung um die Kosten für die Senioren in einer Mischkalkulation zu senken.

Sie üben eine sehr anspruchsvolle sowie äußerst wertvolle Dienstleistung aus und dürfen sich dessen nicht nur bewusst, sondern auch wirklich stolz darauf sein.

Angestellt in stationären Einrichtungen oder bei mobilen Pflegediensten zu sein, ist ebenfalls eine erfüllende Möglichkeit Senioren empathisch zu unterstützen, als Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI mit der Sicherheit der Sozialleistungen durch den Arbeitgeber: Wer sich also in der Selbständigkeit nicht wohlfühlt sondern lieber die Sicherheit durch ein Unternehmen im Rücken und den Sozialleistungen dabei schätzt, ist als abhängig beschäftigter hier am richtigen Platz.

Die zusätzlich dringend benötigten Betreuungskräfte, auch Betreuungsassistenten nach § 53 c SGB XI genannt, werden nach der Richtlinie § 53c SGB XI für die im § 43b SGB XI bezeichnete zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ausgebildet. Diese Personen pflegen nicht, sondern werden für die Beschäftigung und Aktivierung der Senioren eingesetzt. Betreuungsassistenten sind dabei überwiegend in der stationären Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen tätig.

Die Schwerpunkte der Unterrichtsinhalte sind deshalb Demenz, Validation, Krankheitslehre und Pflege, Betreuung und Aktivierung, Dokumentation, Rechtskunde.

Eine Ausbildung zum Betreuungsassistenten dauert laut der Richtlinie nach § 53 c SGB XI 160 Unterrichtsstunden und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Es muss ein 80-stündiges Praktikum und eine 1.Hilfe Auffrischung bis zur Abschlussprüfung vorgelegt werden. Der Verdienst bewegt sich in der Regel deutlich unterhalb des Einkommensgefüges der examinierten Pflegefachkräfte. Eine unterste Grenze beim Verdienst zieht aber der gesetzliche Pflegemindestlohn in seiner jeweils geltenden Höhe.

Zurück zur Frage vom Anfang dieses Beitrags: Was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung:

Eine kurze Analyse und diese Fragen sollten Sie sich stellen um Ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen:

  • Was kann ich gut, was eher nicht?
  • Was will ich erreichen und was unbedingt vermeiden?
  • Was treibt mich an?
  • Welche Werte sind mir in meiner Arbeit wichtig?
  • Passen meine Werte und meine Arbeit zusammen?
  • Möchte ich als Selbständige/r arbeiten?
  • Erzähle ich Fremden gerne was, wie und wo ich arbeite?

Je besser die persönlichen Werte im Einklang mit der beruflichen Tätigkeit stehen umso zufriedener und ausgeglichener fühlen Sie sich dabei.

Erfinden Sie sich neu! Die HELP Akademie unterstützt Sie dabei gerne und wir freuen uns Sie kennen zu lernen.

Ältere Menschen mag ich gerne, aber was soll ich werden und wie finde ich meine Berufung?2022-01-05T17:11:28+01:00

5 Jahre Seniorenassistenten-Ausbildung der HELP Akademie

2022-01-05T17:11:32+01:00

200 zertifizierte „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ stehen ihren Senioren mit Rat und Tat zur Seite. Sie können schon bald dazu gehören!

Mit einer qualifizierten beruflichen Weiterbildung stellen Sie die Weichen für Ihre erfolgreiche Zukunft und füllen die Lücke in der Seniorenbetreuung! Es ist die Voraussetzung für Ihren späteren Erfolg und die Zufriedenheit Ihrer Klienten.

Eine neue Lebensqualität für alle Senioren und Best-Ager!

Alle Menschen, die Wert auf eine niveauvolle Gesellschaft legen schätzen diese unverzichtbare Dienstleistung bereits im rüstigen Alter. Mit einer qualifizierten Person Ihres Vertrauens meistern sie Ihren Alltag besser und werden so lange wie möglich im eigenen zu Hause begleitet und sogar betreut:

Die Seniorenassistenten füllen die Lücke in der Seniorenbetreuung mit wertvoller Zeit für all Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnissen!

Oft isolieren sich Senioren und vereinsamen schließlich ganz, oder wenden sich dann verstärkt an Familienmitglieder. Diese können aber wegen eigener starker beruflicher und familiärer Beanspruchung oft nicht ausreichend helfen.

HELP-Zertifizierte Senioren- Experten haben die Zeit und die Kompetenz, sich um alle Belange der Senioren zu kümmern.

Die Senioren behalten ihre Eigenständigkeit und dadurch mehr Lebensqualität. Sie können den Alltag in Ihrem eigenen Zuhause lange Zeit meistern. Die Angehörigen können beruhigt darauf vertrauen, dass Sie in besten Händen sind und ihrem eigenen Wunsch entsprechend daheim älter werden können. Gleichzeitig ist dieses individuelle Betreuungssystem finanziell deutlich günstiger als jeder Heimaufenthalt.

Im Frühjahrslehrgang Seniorenassistenz ab 02.02.2022 sind derzeit noch Plätze verfügbar. 

Werden Sie Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz!

5 Jahre Seniorenassistenten-Ausbildung der HELP Akademie2022-01-05T17:11:32+01:00

Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023: Allgemeine Informationen der HELP Akademie und wie es weitergeht

2022-01-05T17:13:58+01:00

Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.

Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen

Das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen soll deutlich gestärkt werden, indem diese in sämtliche Stadien eines Betreuungsverfahrens eingebunden werden und ein Recht auf Information haben sowie ein Mitspracherecht bei der gerichtlichen Entscheidung.

Die Betroffenen sollen auch bei der Auswahl des konkreten Betreuers ihre Vorstellungen einbringen können und hierbei so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer

Durch einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle – meist durch den Rechtspfleger – sollen Pflichtwidrigkeitendes Betreuers, die das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten beeinträchtigen, besser erkannt und gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Hierdurch soll ein höherer Qualitätsstandard der Betreuungerreicht werden.

Neues Betreuerregister

Mit einem neu eingeführten formalen Registrierungsverfahren werden persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer eingeführt. Es werden nur solche Betreuer im Betreuerregister registriert, die die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit besitzen.

Synopsen (vergleichende Gegenüberstellung von Texten), hierbei altes und neues Recht, wurden dazu bereits erstellt. Diese werden von der HELP Akademie auch für den Unterricht, sobald die Dozenten diese empfehlen, verwendet und als Arbeitsgrundlage in der Übergangszeit für Sie auch empfohlen.

Literaturempfehlung: Joecker, Das neue Betreuungsrecht 978-3-8462-1228-8 – erscheint demnächst.

Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das vollständig neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)ersetzt. Mit dem BtOG wird erstmals eine vom Einzelfall unabhängige förmliche Anerkennung als Berufsbetreuer eingeführt. Zugleich wird das Betreuerregister der Berufsbetreuer eingeführt, das bei der Betreuungsbehörde zu führen ist

Erstmals werden jetzt gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung als Berufsbetreuer geschaffen.

Diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ist wesentlich wichtig für die Zukunft und möglicherweise dann auch für die Entwicklung der Vergütung.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?

Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023: Allgemeine Informationen der HELP Akademie und wie es weitergeht2022-01-05T17:13:58+01:00

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?

2022-01-05T17:14:04+01:00

Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist).

Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.

Leider werden viele wichtigen Details erst im 4. Quartal durch Verordnungen bekannt gegeben werden. Weder die Betreuungsstellen, noch die beiden großen Verbände wissen derzeit von wem und wo die Sachkundeprüfungen abgenommen werden soll, und wie viele Unterrichtsstunden tatsächlich ab01.01. 2023 gefordert werden – zurzeit spekuliert man zwischen 300 und 360 Unterrichtsstunden.

Soweit wir es Stand heute überblicken können haben wir in er HELP Akademie die dort geforderten Themen bereits in unserem Grundlehrgang überwiegend abgebildet und müssen diese dann entsprechend ausweiten.

Für unsere Lehrgänge ist das Folgende wichtig:

Wir schulen derzeit inklusive unseres Klausurtages 206 Stunden (ohne Klausur 200 Stunden) in 6 Modulen und empfehlen deshalb dringend das derzeit fakultative Modul 6 unbedingt mit zu besuchen. Der nächste Lehrgang startet am 11.September 2021.

Die Betreuungsstellen und die Verbände raten uns derzeit so weiter zu schulen und mit dem Hinweis an alle jetzt aktuellenTeilnehmer, dass sie erst noch ein Jahr nach altem Recht arbeiten müssen. Im Laufe des nächsten Jahres werden von der HELP Akademie Weiterbildungsmodule zum neuen Recht d.h. zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten, so dass Sie alle auf diese optimal vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist werden die Dozenten jetzt schon in den kommenden Lehrgängen Hinweise geben wo sich Inhalte verändern werden.

Alle Teilnehmer unserer Lehrgänge ab 01.01.2020 bis heute werden wir über die Notwendigkeit der Zusatzmodule zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung informieren und diese anbieten

Alle Teilnehmer aus 2019 bis 01.01.2020 haben, sofern Sie aktiv und als Berufsbetreuer tätigt sind, Bestandsschutz und müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, sich aber ebenfalls registrieren. Wir werden auch diese Gruppe zu den Weiterbildungen zum neuen Recht einladen.

Die HELP Akademie und unsere Dozenten halten diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ebenfalls sehr wichtig für die Qualität und das Image dieser so wichtigen Tätigkeit.

Wir freuen uns Sie Sie in den kommenden Lehrgängen kennen zu lernen.

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich?2022-01-05T17:14:04+01:00

Zertifizierte Seniorenassistenten, sind wichtiger denn je – vor allem jetzt nach der Corona-Pandemie

2022-01-05T17:14:07+01:00

Eine Berufung mit Erfüllung und einer wirklich erfolgreichen Zukunft …

Die allermeisten Menschen möchten bis ins hohe Alter, wenn möglich für immer, im eigenen vertrauten zu Hause leben – das ist absolut verständlich! Bei Dingen, die nicht die Putzhilfe, oder bei bereits erteiltem Pflegegrad, der Pflegedienst übernehmen kann, unterstützen gut geschulte, vertrauenswürdige und zuverlässige Seniorenassistenten in allen Lebensbereichen.

Senioren benötigen Begleitung beim Arztbesuch, beim Friseur, andere wünschen sich wegen der Unsicherheit beim Gehen Begleitung beim Einkaufsbummel, ins Konzert, beim Spaziergang, oder benötigen andere Formen der Unterstützung. Manche Menschen suchen auch einfach nur ein wenig Gesellschaft zu Hause oder im Lieblingsrestaurant, ein Gespräch auf Augenhöhe, Geschichten aus dem eigenen Leben erzählen, oder möchten sich gern etwas vorlesen lassen, wenn die Augen nicht mehr ganz so gut sind.

Die Einsamkeit ist das allergrößte Problem der älteren Menschen, auch der noch rüstigen Senioren und löst oft auch Krankheiten aus. Die Angehörigen sind weit weg, selbst sehr beschäftigt mit der eigenen Familie und dem Beruf, oder es gibt überhaupt keine Angehörigen bei den zunehmenden Single-Haushalten. In der gerade durchlebten Corona-Pandemie ist das eine wirkliche Katastrophe! Selbst die finanziell unabhängigen Senioren erleben diese Einsamkeit, da sie selten alleine etwas unternehmen wollen.

Früher gab es den Beruf der Gesellschafterin, die für alle diese Dinge zuständig war. Heute gibt es die HELP zertifizierten „Experten & Gesellschafter in der Seniorenassistenz“, die bundesweit tätig sind und in all diesen Fällen den Senioren liebevoll, empathisch und verständnisvoll zur Seite stehen.

Die Seniorenassistenz hilft den älteren Menschen die sozialen Kontakte nicht zu verlieren und meist sogar neue zu knüpfen. Es entsteht neue Lebensqualität verbunden mit Mobilität und somit erfahren die Senioren eine ganz neue Lebensfreude.

Um kompetent und professionell auf die individuellen Wünsche der Senioren und deren Angehörigen eingehen zu können, durchlaufen die Senioren-Assistenten diverse Fortbildungsthemen u. a. Alterspsychologie, Altersassoziierte Krankheiten, Ernährung, Fitness für Senioren, Basale Stimulation, Demenzbegleitung und Validation, Seelsorge und Palliativbegleitung, aber auch Kommunikation und Konfliktlösung sowie wichtige rechtliche Inhalte und die Regelungen der Pflegeversicherung. Eine gute Allgemeinbildung wird dabei vorausgesetzt.

Zertifizierte „Experten und Gesellschafter in der Seniorenassistenz“ werden, ist eine echte Berufung in der Sie unglaublich viel zurückerhalten: Anerkennung, Sympathie, Begeisterung und eine große Portion Vertrauen. Ihr ganz persönliche Erfolgsgeschichte ist selbstverständlich damit verbunden.

Nun auch noch eine weitere sehr gute Nachricht: Senioren die die Dienstleistung Senioren-Assistenz nutzen, können sich einen Teil der entstehenden Kosten pro Jahr im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten lassen und erhalten Geld vom Staat zurück. Wird die Seniorenbetreuung durch Angehörige organisiert und bezahlt, können auch diese von den Steuervorteilen profitieren.

Zertifizierte Seniorenassistenten, sind wichtiger denn je – vor allem jetzt nach der Corona-Pandemie2022-01-05T17:14:07+01:00

Berufsbetreuer werden – Ihre persönliche Zukunft und Erfüllung!

2022-01-05T17:14:12+01:00

Das professionelle Handeln und Helfen ist Ihre Aufgabe bei all den Betroffenen die nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Sie werden dringend gebraucht!

Aufgrund der zunehmend alternden Bevölkerung ist der Betreuungsbedarf in Deutschland in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen und wird weiter steigen. Die Corona Pandemie hat diese Entwicklung enorm begünstigt.

Viele Experten gehen davon aus, dass 90% aller Bürger in Deutschland immer noch keine Patientenverfügung haben, auch weil es zukünftig immer mehr alleinstehende Personen (Single-Haushalte) ohne Familie geben wird.

In Deutschland sind rund 1,42 Mio. Menschen auf Berufsbetreuer angewiesen. Dies ist eine enorme Aufgabe mit großem personellem Bedarf. Um dieser so großen gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung gerecht zu werden, fordern das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, so wie auch die Berufsverbände einheitliche Qualitätsstandards für Berufsbetreuer. Sollten Sie also derzeit überlegen sich beruflich zu verändern oder zu erweitern.

Ein wesentlicher Baustein hierbei ist die qualifizierte Weiterbildung. Ein zertifizierter Berufsbetreuer werden im Präsenzunterricht mit hochqualifizierten Dozenten ist Ihre fundierte Grundlage für Ihren beruflichen Erfolg und Ihre persönliche Befriedigung.

Die zunehmende Komplexität des Berufsbildes erfordert eine Anzahl an unterschiedlichen Kompetenzen. Die HELP Akademie setzt genau hier in 6 Modulen zu je 4 Tagen als Grundlage an. Wir bereiten Sie dabei umfassend auf die planmäßige und aufgabengerechte Gestaltung methodisch reflektierter Betreuungsprozesse sowie die selbständige Beratung und Unterstützung als gerichtlich bestellter Betreuer vor.

Sie erwerben psychopathologisches, betreuungsrechtliches, allgemeinrechtliches und betriebswirtschaftliches Fachwissen und gleichzeitig schulen wir Ihre sozialen sowie kommunikativen Kompetenzen. Sie üben sich in Managementtechniken und werden nach Ihrem Abschluss ein aktiver Teil unseres Netzwerkes zur Erarbeitung Ihrer Fallstudien aus der Praxis „Kollegiale Beratung“ damit Sie auch nach Ihrem Abschluss nicht alleine gelassen sind.

Unser hoher Anspruch ist es, dass Sie die erlernten Inhalte sofort in die Praxis umsetzen können und immer Unterstützung erhalten, wenn die aktuellen Aufgaben neue schwierige Facetten mit sich bringen.

Die Weiterbildung Berufsbetreuer im Präsenzunterricht ist der Königsweg durch den intensiven Dialog mit den Dozenten im Workshop Unterricht. Auch nach dem Abschuss sind diese Spezialisten für Sie ansprechbar. Dies alles bietet Ihnen vielfältige berufliche und persönliche Optionen.

Vertrauen zu SeniorenExpertin und Gesellschafterin Akademie HELP

Berufsbetreuer werden – Ihre persönliche Zukunft und Erfüllung!2022-01-05T17:14:12+01:00
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