Wenn Sie Berufsbetreuer werden möchten, bietet dieser Artikel eine umfassende Übersicht über die Berufsbetreuer Ausbildung und die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Sie erfahren alles über die notwendigen Qualifikationen, beruflichen Perspektiven und formalen Anforderungen, um erfolgreich in diesem wichtigen Berufsfeld tätig zu werden. Egal ob Sie sich für eine berufliche Neuorientierung oder eine gezielte Weiterbildung interessieren – hier finden Sie die relevanten Informationen, um den ersten Schritt zu machen.
Lesen Sie diesen Artikel, weil er Ihnen hilft, die Anforderungen und Qualifikationen für den Beruf des Betreuers besser zu verstehen.
Ferner finden sie Informationen dazu, was man unter einem beruflichen Betreuer versteht, sowie auführliche Informationen dazu, welche Aufgaben ein beruflicher Betreuer hat.
Berufsbetreuer Ausbildung
Wir haben nach den gesetzlichen Vorgaben (BtRegV) mit der Ausbildung zum beruflichen Betreuer (Berufsbetreuer) einen Lehrgang (Sachkundenachweis) entwickelt, der Sie perfekt auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Die Zulassung wurde am 17.02.2023 bundesweit von der Reg. v. Mittelfranken erteilt.
So können Sie die Betreuten in rechtlichen Angelegenheiten unterstützen und dabei deren verbliebene Fähigkeiten zur Selbstbestimmung soweit wie möglich respektieren.
Mit dem HELP-Zertifikats-Lehrgang erwerben Sie den Sachkundenachweis, mit dem Sie sich bei den zuständigen Betreuungsstellen, auch Stammbehörden genannt, zusammen mit der Darlegung Ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit registrieren lassen können.
Die Höhe der späteren Vergütung durch das Gericht richtet sich nach Ihrer Qualifikation bzw. voran gegeangenen Ausbildung.
Ausbildung zum Berufsbetreuer bzw. rechtlichen Betreuer: Voraussetzungen, Vergütung und Perspektive
Sie bringen einige der folgenden Voraussetzungen zur Ausbildung zum Berufsbetreuer durch die HELP-Akademie mit?
berufliche Betreuer werden: Voraussetzungen
Wer wird zum beruflichen Betreuer ausgebildet?
Die meisten Personen, die sich für die Berufsbetreuer-Ausbildung entscheiden, kommen aus sozialen, pflegerischen, oder kaufmännischen sowie juristischen Berufen. Der weibliche Anteil überwiegt auch hier. Viele Menschen suchen in der zweiten Lebenshälfte einen beruflichen Wechsel, oft auch nach Jahren einer stupiden Arbeit am Schreibtisch einen interessanten Neubeginn. Auch nach der Kindererziehung wünschen sie viele einen selbstbestimmten Wiedereinstieg ins Berufsleben. Manche Betreuer waren zuvor im sozialen, kirchlichen oder kommunalen Bereich auch schon ehrenamtlich tätig und haben sich dann zur Ausbildung zum beruflichen Betreuer entschieden. Interessant finden es auch einige Berufsbetreuer, noch in anderen Berufen teilzeitbeschäftigt oder gar selbständig tätig zu sein.
Für wen eignet sich die Ausbildung zum beruflichen Betreuer nach BtReg V?
Dieser Lehrgang “Ausbildung zum Berufsbetreuer mit Zeugnis und Zertifikat” eignet sich idealerweise besonders als Fortbildung zu einem der folgenden Berufe:
- Altenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Krankenschwester
- Fachwirt/-in Alten- und Krankenpflege
- Fachaltenpfleger/-in
- Pflegeassistent/-in
- Heilpraktiker/-in
- Sozialarbeiter
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Seniorenassistenten
- Sozialpädagogen
- Dipl. Pädagogen
- Betriebswirtschaftler
- Kaufmännische Ausbildungswege
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Psychologen
- Ärzte
- Bankkaufleute
- Theologen
- Lehrer und Erzieher
Lohnt es sich beruflicher Betreuer zu werden ? Perspektiven nach der Ausbildung
Die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung der Akademie HELP ermöglicht Ihnen eine schnelle Arbeitsaufnahme durch die Bewerbung bei den zuständigen Betreuungsstellen. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines eigenen Berufsbildes des gerichtlich bestellten Berufsbetreuers und die damit verbundene Professionalisierung. Dies hat der Gestzgeber nun erstmals durch die Vorgaben zu dieser Ausbildung in 11 Modulen und 360 Schulstunden geregelt. Die Kombination der Vermittlung von, auf das Berufsbild zugeschnittenen, theoretischen Inhalten und praxisbezogener Anwendung soll ein wesentliches Merkmal dieses Lehrgangs sein.
Viele beruflichen Betreuer wählen den Weg in die Selbständigkeit. Sie möchte Ihre Zeiteinteilung und Vergütung selbst bestimmen können. Andere nehmen feste sozialversicherungspflichtige Stellen in Betreuungsbüros oder Betreuungsvereinen an. Manche üben die Berufsbetreuung als Nebenjob aus. Wiederum andere verbinden ihre bereits vorhandenen Kernkompetenzen mit der beruflichen Betreuung z.B.: Sozialpädagogen und Juristen.
Kontinuierliche Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, um den hohen Qualifikationsstandard zu erhalten, sind vorgesehen, ebenso wie regelmäßige Netzwerk-Treffen der Absolventen der HELP Akademie zum Erfahrungsaustausch aus der Praxis.
Berufsbetreuer Vergütung
Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.
Das Gesetz lag dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor, er hat dazu seine Zustimmung gegeben. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Bundesgesetzblatt ist der 27.6.2019. Genau einen Monat später (taggenau, also am 27.7.2019) tritt das Gesetz in Kraft. Und betrifft alle Abrechnungsmonate, die an diesem Tag und danach beginnen.
Die neuen Vergütungstabellen A bis C für Berufsbetreuer (inkl. Vereinsbetreuer) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend:
Vergütung 2019 (seit dem 27.7.2019)
Qualifikation des Betreuers | Keine besonderen Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind. | Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, wie eine berufliche Vorbildung, z.B. durch eine abgeschlossene Lehre und/oder eine zielgerichtete Fortbildung | Besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule (oder vergleichbar) | |||||||||
anzuwendende Tabelle | A | B | C | |||||||||
gewöhnl. Aufenthalt d. Betr. | stationär | andere | stationär | andere | stationär | andere | ||||||
Vermögensverhältnisse d. Betreuten |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
mittellos | nicht mittellos |
bis Ende 3. Betreuungsmonat | 194,00 € | 200,00 € | 208,00 € | 298,00 € | 241,00 € | 249,00 € | 258,00 € | 370,00 € | 317,00 € | 327,00 € | 339,00 € | 486,00 € |
bis Ende 6. Betreuungsmonat | 129,00 € | 158,00 € | 170,00 € | 208,00 € | 158,00 € | 196,00 € | 211,00 € | 258,00 € | 208,00 € | 257,00 € | 277,00 € | 339,00 € |
bis Ende 12. Betreuungsmonat | 124,00 € | 140,00 € | 151,00 € | 192,00 € | 154,00 € | 174,00 € | 188,00 € | 238,00 € | 202,00 € | 229,00 € | 246,00 € | 312,00 € |
bis Ende 24. Betreuungsmonat | 87,00 € | 91,00 € | 122,00 € | 158,00 € | 107,00 € | 113,00 € | 151,00 € | 196,00 € | 141,00 € | 149,00 € | 198,00 € | 257,00 € |
nach dem 24. Betreuungsmonat | 62,00 € | 78,00 € | 105,00 € | 130,00 € | 78,00 € | 96,00 € | 130,00 € | 161,00 € | 102,00 € | 127,00 € | 171,00 € | 211,00 € |
Der monatliche Verdienst eines beruflichen Betreuers (Berufsbetreuers) setzt sich immer als eine Mischkalkulation aus den Vergütungsansprüchen aller seiner Betreuungen zusammen. Diese befinden sich in unterschiedlichen Betreuungsmonaten und die Betreuten leben in unterschiedlichen Wohnformen und sind teilweise vermögend, teilweise mittellos.
Wichtig sind noch folgende Hinweise zu möglichen Zusatzvergütungen:
Bei vermögenden Betreuten gibt es noch eine Zusatzvergütung, nämlich eine gesonderte Pauschale nach § 5a VBVG von zusätzlich 30 € pro Monat, wenn der Betreuer die Verwaltung von Geldvermögen über 150.000 €, oder von nicht vom Betreuten oder seinem Ehegatten genutzten Wohnraum, oder ein Erwerbsgeschäft des Betreuten zu besorgen hat.
Zusatzvergütung von 200 € einmalig fällt außerdem an, wenn ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem beruflichen Betreuer stattfindet. Bei einem Wechsel von einem Berufsbetreuer zu einem ehrenamtlichen Betreuer gibt es für den beruflichen Betreuer eine einmalige 1,5 – fache Pauschale.
Der Weg in die Selbstständigkeit als beruflicher Betreuer (vormals Berufsfbetreuer)
Das neue Betreuungsrecht ab Januar 2023 fordert eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Stammbehörde für alle beruflichen Betreuer sowie einen Sachkundenachweis.
Unser Kooperationspartner, der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., zeigt auf der Seite 12 der interaktiven Broschüre den Weg der Registrierung gut verständlich auf.
Praktisches Vorgehen zum Berufsstart als beruflicher Betreuer (rechtlicher Betreuer, Berufsbetreuer)
Um die Tätigkeit als beruflicher Betreuer zu beginnen, bewirbt man sich nach der nun vorgeschriebenen Ausbildung und bestandenen Modulprüfungen mit dem Zeugnis und dem Zertifikat der HELP Akademie zunächst bei der örtlichen Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle der Stadt, des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Für die persönliche Eignung werden folgende Angaben und Dokumente zur Anerkennung als rechtlicher Betreuer gefordert.
Wichtig ist der Nachweis der zukünftig vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 €) sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall.
Die Stammbehörde, oder auch Betreuungsstelle schlägt im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht im Betreuungszulassungsverfahren dem Betreuungsgericht geeignete Personen als Berufsbetreuer vor.
Das Betreuungsgericht bestellt auf Vorschlag der Betreuungsbehörde einen geeigneten rechtlichen Betreuer. Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung, also seiner persönlichen Eignung in der Lage ist, die Betreuung auszuüben. Die Betreuungsbehörden verlangen außerdem den Nachweis, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse im Rahemn des nun vorgeschriebenen Sachkundelehrgangs, die zu einer professionellen Berufsbetreuung erforderlich sind, angeeignet hat . Auch wird eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet. Die HELP Weiterbildungsangebote für Berufsbetreuer zielt genau hierauf ab.
Die Bewerbung zum Berufsbetreuer sollte mit allen entsprechenden Unterlagen bei der Stammbehörde eingehen. In der Regel werden Bewerber dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Bestellung zum Betreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.
Der berufliche Betreuer wird dann ab Übernahme des 1. Falles als Berufsbetreuer angesehen und erhält die entsprechende Vergütung.
Der Sachkundenachweis zum beruflichen Betreuer (BtReg V) gültig ab 01.01.2023 – Zertifikatslehrgang zum gerichtlich bestellten Betreuer.
Was bedeutet “rechtliche Betreuung”?
„Rechtliche Betreuung“ bedeutet, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer die rechtlichen Angelegenheiten für Personen erledigt, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Dies erfordert eine hohe Verantwortung der beruflichen Betreuer, der Sie nur mit der nötigen Fach- und Methodenkompetenz gerecht werden können.
Ab Januar 2023 verlangt der Gesetzgeber deshalb von jedem beruflichen Betreuer (vormals Berufsbetreuer) einen Sachkundenachweis über 11 festgelegte Module mit 11 Modulprüfungen, 360 Schulstunden (270 Zeitstunden) neben der persönlichen Eignung und der Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000 €).
Die HELP Akademie ist seit 17.02.2023 von der Regierung von Mittelfranken als erster Ausbilder bundesweit zugelassen.
Unser Kooperationspartner, der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., erklärt in kurzen Videos auf der Seite berufsbetreuer-werden.de kompakt und verständlich die rechtliche Betreuung:
Auch zu den Aufgaben und Zielen der selbstständigen Berufsbetreuung und die rechtliche Betreuung als freien Beruf hat unser Kooperationspartner, der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., ein Video auf der Seite berufsbetreuer-werden.de :
Was versteht man unter einem beruflichen Betreuer?
Im Gesetz zum gerichtlich bestellten Berufsbetreuer steht dazu folgendes:
„Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. (§ 1897 Abs.1 BGB)“
Ein beruflicher Betreuer ist also eine natürliche Person, die in Deutschland die rechtliche Betreuung, die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt.
Es handelt sich hier aber nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sondern um eine Tätigkeit, die der Gesetzgeber nun erstmals in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtReg V) geregelt hat.
Viele Menschen aus den Berufsgruppen der Pädagogen, Alten- und Krankenpfleger, Seniorenassistenten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Erzieher, Kaufleute, Mitarbeiter in der Verwaltung und im öffentlichem Dienst sowie Management sind in diesem Beruf tätig.
Welche Aufgaben hat ein beruflicher Betreuer?
Eine kurze Übersicht
Stärkung & Schutz
Zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuer zählen die Stärkung und der Schutz von Selbstbestimmung und Würde sowie Stärkung bzw. Sicherung der Rechts- und Handlungsfähigkeit.
Erwachsene Personen sind grundsätzlich geschäfts- und handlungsfähig. Sie entscheiden selbst wo sie wohnen oder arbeiten, bei welcher Bank sie ein Konto eröffnen, welche medizinische Behandlung sie wählen oder auch darüber, wie sie ihr Lebensende gestalten wollen. Rechtliche Betreuer unterstützen Menschen, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu regeln. Sie leisten Unterstützung bei der Willensbildung, bei der Entscheidungsfindung und der Umsetzung persönlicher Entscheidungen. Abhängig von der situativen Bedarfslage wählen sie die geeignete Form der Unterstützung: Sie beraten, vermitteln, unterstützen bei der Organisation von Assistenz und Pflege und treffen bei Bedarf auch stellvertretende Entscheidungen für ihre Betreuten.
Unabhängigkeit
Rechtliche Betreuer agieren unabhängig von Trägern, Diensten und Einrichtungen der Pflege, der Psychiatrie oder Behindertenhilfe. Sie werden – anders als Bevollmächtigte – vom Betreuungsgericht bestellt und beaufsichtigt.
Durch ihre Unabhängigkeit können sie konsequent für ihre Betreuten Partei ergreifen. Sie unterstützen ihre Betreuten, deren eigene Interessen, Rechte und Ansprüche durchzusetzen – auch wenn hierfür eine Konfrontation, z.B. mit einer Sozialbehörde oder einem Pflegeheim, erforderlich ist.
Rechtswirksamen Stellvertretung
Rechtliche Betreuer tragen eine hohe Verantwortung. Ihr Unterstützungsmandat umfasst Lebenssituationen, die mit einem weitgehenden Verlust des Realitätssinns und der Fähigkeit zur Selbstsorge einhergehen. Wenn Maßnahmen wie Beratung oder Vermittlung nicht greifen, müssen Betreuer auch stellvertretend handeln, um die existenziellen Grundlagen zu sichern und die Betreuten vor Schaden zu bewahren. Wichtig ist hierbei: Vertretung ist nicht gleich Vertretung.
In erster Linie ermöglicht die Vertretungsmacht im Rahmen der rechtlichen Betreuung stellvertretendes Handeln im Auftrag der Betreuten. Nur wenn Betreute situativ nicht fähig sind einen solchen Auftrag zu erteilen, müssen Betreuer – nach Maßgabe des individuellen Lebensentwurfs ihrer Betreuten – ersetzend entscheiden, etwa über die notwendige Beauftragung oder Kündigung eines Pflegedienstes.
Zusammenfassung: Aufgaben von Berufsbetreuern
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben von Berufsbetreuern finden Sie auf unsere Seite: Aufgaben und Pflichten der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen
Aufgaben und Pflichten der beruflichen Betreuer und beruflichen Betreuerinnen
Die Gesellschaft altert und daher wird der Bedarf an Betreuung auf lange Sicht deutlich ansteigen. Einen großen Teil werden alte, demenzkranke Menschen ausmachen. Neben der Altersentwicklung und der Auflösung von Familienstrukturen weisen die Zunahme psychischer Erkrankungen auf einen steigenden Bedarf an Betreuern hin.
Rechtlicher Betreuer, gerichtlich bestellter Betreuer, oder beruflicher Betreuer (vormals Berufsbetreuer) – Ihr neuer Beruf
beruflicher Betreuer – oder auch rechtliche Betreuer genannt- regeln die Lebensbereiche, die betroffene Menschen nicht mehr selbst entscheiden können.
Die HELP Akademie zeigt Ihnen, wie Sie der hohen Verantwortung als beruflicher Betreuer gerecht werden.
Die Anregung einer Betreuung erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht. Der Betreuungsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, in dem zur Erforderlichkeit und zum Umfang der rechtlichen Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung durch einen beruflichen Betreuer angeordnet und ein geeigneter Betreuer – rechtlicher Betreuer, Berufsbetreuer oder auch gesetzlicher Betreuer genannt- bestellt.
Die Aufgaben des beruflichen Betreuers
Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern, …)
- Anhalten und Öffnen der Post.
Die Aufgaben eines beruflichen Betreuers sind beschränkt auf die Bereiche, in denen der Betreute Hilfe braucht.
Es gilt hier der Erforderlichkeitsgrundsatz. Bei der Bestellung zum beruflichen Betreuer wird von Seiten des Betreuungsgerichts festgelegt, in welchen Bereichen Betreuungsbedarf besteht. Nur in diesen festgelegten Aufgabenkreisen darf der gerichtlich bestellte Betreuer tätig sein.
1. Die Vermögenssorge
2. Die Gesundheitssorge
Hier ist für den Krankenversicherungsschutz des Betreuten zu sorgen, Behandlungsverträgen zuzustimmen, für Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen zu sorgen, die Behandlung und Pflege zu beaufsichtigen, gegebenenfalls bei Bedarf der Anbringung einer PEG-Sonde zuzustimmen oder diese abzulehnen.
3. Die Aufenthaltsbestimmung
Die Sorge bezüglich der Wohnverhältnisse des Betreuten, Verantwortung für die Anmietung und Kündigung von Wohnraum, für An-, Ab- und Ummeldungen und für Ausweispflichten. Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten. Dabei sind dessen Wünsche nicht nur zu berücksichtigen, sondern die Wünsche des Betreuten sind verpflichtend. Der Betreuer ist auch für die Heimplatzsuche verantwortlich. Auch eine freiheitsentziehende Unterbringung kann darunter fallen.
4. Kontrolle des Post- und Telefonverkehrs
Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist in Artikel10 Grundgesetz geschützt. Die Kontrolle des Post- und Telefonverkehrs muss also ausdrücklich angeordnet sein, wenn der Betreuer befugt sein soll, die Post des Betreuten zu öffnen.
5. Behördenangelegenheiten
Die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen. Meistens sind Bezüge zur Aufenthaltsbestimmung, zu Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge und Vermögenssorge gegeben. Betreuungsgerichte setzen in der Praxis manchmal auch konkret die Aufgabenkreise bezüglich der Vertretung gegenüber konkreten Ämtern fest, z.B. Geltendmachung von Sozialhilfeansprüchen, Rentenansprüchen. Andere Betreuungsgerichte sehen diese Aufgaben als Unterfall der Vermögenssorge.
6. Alle Angelegenheiten
Sofern der Betreute keine einzige seiner Angelegenheiten alleine selbst regeln kann, ist die Übertragung aller Angelegenheiten auf den Betreuer möglich.Zuvor muss jedoch gutachterlich festgestellt werden, dass eine solch umfassende Übertragung auch wirklich erforderlich ist. Der Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ führt zum Verlust des Wahlrechtes.
Die Pflichten eines gerichtlich bestellten Berufsbetreuers
Ein gerichtlich bestellter Berufsbetreuer hat sowohl Pflichten
- gegenüber dem Betreuten als auch
- gegenüber dem Betreuungsgericht
die auf gesetzliche Grundlagen basieren.
Der berufliche Betreuer vertritt im Rahmen seiner Bestellung die Angelegenheiten des Betreuten.
Rechtshandlungen erfolgen im Namen des Betreuten.
Der Betreuer hat die Wünsche und das Wohl des Betreuten stets zu berücksichtigen.
Bezüglich anstehender Entscheidungen besteht eine Besprechungspflicht mit dem Betreuten.
Der Betreuer hat einen allgemeinen Rehabilitationsauftrag.
Er soll alles tun, um Krankheiten und Behinderungen zu kurieren beziehungsweise ihre Folgen zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen. Dabei hat er die Heilmaßnahmen zu eruieren, die im Einzelfall angemessen sind.
Liegt eine akute Eigengefährdung oder Fremdgefährdung vor, so ist der Betreuer verpflichtet gegebenenfalls eine freiheitsentziehende Unterbringung zu beantragen. Die Unterbringung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Auch ist der Betreuer verpflichtet den Betreuten einer erforderlichen Heilbehandlung zuzuführen. Liegt beim Betroffenen keine Einwilligungsfähigkeit vor, handelt der Betreuer auch gegen den Willen des Betreuten, wenn es dessen Wohl entspricht. Der Betreuer benötigt zur Einwilligung bei besonders gefährlichen Behandlungen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Zwangsbehandlungen sind gemäß nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht genehmigungsfähig. Der Betreuer hat dazu die erforderlichen Anträge zu stellen.
Der Betreuer hat den Betreuten im gesamten Geschäftsverkehr zu vertreten. Vermögensrechtliche Bezüge sind auch gegeben bei Unterhaltsansprüchen, bei sozialrechtlichen Ansprüchen und anderen.
Der Betreuer hat den Bankverkehr abzuwickeln. Geldanlagen hat er mündelsicher anzulegen
Der Betreuer hat sämtliche Zahlungsansprüche geltend zu machen, die dem Betreuten zustehen z.B. Ansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis, Ansprüche aus einem Mietverhältnis, Rückzahlungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld usw. auch erbrechtliche Ansprüche .
Darüber hinaus sind öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe gemäß SGB XII (Grundsicherung), Rentenansprüche aller Art, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Kriegsopferentschädigung, Opferentschädigung usw. geltend zu machen.
Der Betreuer hat zu prüfen, ob Ansprüche Dritter gegen den Betreuten gerechtfertigt sind. z.B. Ansprüche aus Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag. Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung, z.B. Verkehrsunfall. Rückzahlungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen, z.B. Leistungen nach SGB II, Steuerzahlungen, Renten usw.
Sofern der Betreute Eigentümer von Liegenschaften (Grundstück mit Haus, Landwirtschaftliche Flächen, Eigentumswohnungen) ist, hat der Betreuer diese zu verwalten. Er hat öffentliche Abgaben zu bezahlen, er ist zur Renovierung und Erhaltung verpflichtet. Auch hat er die Verkehrssicherungspflichten einzuhalten. Der Betreuer hat gegebenenfalls Grundeigentum zu verkaufen oder zu erwerben – hier ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.
Der Betreuer ist regelmäßig dem Betreuungsgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet. So sind besondere Vorkommnisse, wie z.B. ein Umzug, Wohnungswechsel, schwerwiegende Erkrankungen dem Betreuungsgericht anzuzeigen.
Der Betreuer hat spätestens einmal jährlich gemäß über die persönlichen Verhältnisse zu berichten und eine Rechnungslegung bezüglich der Vermögensverwaltung vorzulegen. Das Gericht prüft sämtliche Kontobewegungen anhand der mit eingereichten Belegen. Abweichungen werden moniert.
Grundsätzlich ist zu beachten: Zahlreiche Entscheidungen des Betreuers bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Die Genehmigungen sind grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich und einzuholen.
„Rechtliche Betreuung“ bedeutet also, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer die rechtlichen Angelegenheiten für Personen erledigt, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Berufsbetreuer stehen häufig vor hochkomplexen Situationen und Problemstellungen, die ein Höchstmaß von juristischem Fachwissen, psychosozialer Schlüsselqualifkationen und zwischenmenschlicher Handlungskompetenz erfordern.
Dies bedeutet auch eine sehr hohe Verantwortung für die beruflichen Betreuer, der sie mit der nötigen Fach- und Methodenkompetenz durch den Basislehrgang der HELP Akademie gerecht werden. Wir haben hierzu einen Lehrgang bzw. eine Ausbildung streng nach der gesetzlichen Vorgabe (BtRegV) entwickelt, womit Sie darauf perfekt vorbereitet werden.
HELP Berufsbetreuer: Der Sachkundenachweis
Qualität in 360 Std.* – 11 Module inklusiv 11 Modulprüfungen
Unsere hochqualifizierte Berufsbetreuer-Ausbildung ist nicht nur die Voraussetzung für Ihren Sachkundenachweis sondern auch für Ihren späteren Erfolg. Das gilt sowohl für die Zufriedenheit Ihrer Betreuten/Klienten als auch für Ihre kompetente Zusammenarbeit mit Behörden, Betreuungsstellen und Gerichten.
Unsere Berufsbetreuerausbildung für lebenserfahrene und berufserfahrene Menschen zu professionellen gerichtlich bestellten Betreuern ist eine ganzheitliche und komplexe Ausbildung auf hohem Niveau und nun auch erstmals gesetzlich geregelt. In der Ausbildung zu geprüften und zertifizierten Berufsbetreuern bereiten wir Sie umfangreich und sehr gut auf ihre Selbstständigkeit und Arbeit als gerichtlich bestellter Betreuer, oder auf die angestellte Tätigkeit in einem Betreuungsbüro oder einem Betreuungsverein vor.
Erstmals ist die Ausbildung und Registrierung zum Berufsbetreuer gesetzlich vorgeschrieben.
Die Registrierung ist für alle Berufsbetreuer*innen konstitutiv. Auch wenn Sie bereits mehrere Jahre als Berufsbetreuer tätig sind, müssen Sie das Registrierungsverfahren durchlaufen.
Die Registrierung ist ab 2023 für alle Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer erforderlich. Bezüglich des Sachkundenachweises gelten hier jedoch besondere Regelungen, abhängig davon, wie lange Sie bereits berufliche Betreuungen führen:
- Haben Sie bereits vor dem 01.01.2020 Betreuungen geführt, gelten Sie als sogenannter „Altbetreuer“. Nach § 32 Abs. 3 BtOG wird gesetzlich vermutet, dass Sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Das heißt: Sie müssen mit Ihrem Antrag auf Registrierung keinen Sachkundenachweis vorlegen. Auch das Gespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung entfällt für Sie.
- Wenn Sie Ihre erste berufliche Betreuung vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 geführt haben, müssen Sie Ihre Sachkunde zwar nachweisen, den Nachweis jedoch noch nicht bei der Antragstellung vorlegen. Sie haben Zeit, die fehlenden Sachkundenachweise bis spätestens 30.06.2025 der Stammbehörde vorlegen. Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie eine vorläufige Registrierung.
- Können Sie die erforderliche Sachkunde innerhalb dieser Frist nachweisen, werden Sie als Berufsbetreuer registriert. Können Sie die erforderliche Sachkunde innerhalb dieser Frist nicht nachweisen, widerruft die Stammbehörde die vorläufige Registrierung.
Von jedem Berufsbetreuer wird eine immer währende Fortbildungsbereitschaft erwartet. Viele Betreuungsbehörden verlangen sogar von den Berufsbetreuern, dass sie jährlich die Absolvierung einer Fortbildung nachweisen.
Ist die HELP Akademie geprüft?
Die Berufsbetreuer Ausbildung in der HELP-Akademie zu geprüften und zertifizierten gerichtlich bestellten Betreuern stellt ein Gesamtkonzept dar. Die Regierung von Mittelfranken hat die HELP Akademie dazu eingehend geprüft und im Februar 2023 bundesweit als erstes Ausbildungsinstitut zugelassen.
Der Unterricht und viele praktische Übungseinheiten wechseln sich ab, so dass Sie 360 Unterrichts-Std.* /11 Modulen – inkl. den Modulprüfungen durchlaufen. Das Zeugnis als Leistungsnachweis, eine ausführliche Teilnahmebestätigung und bei Besuch aller 11 Module erhalten Sie auch das Zertifikat.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsbetreuer-Ausbildung können sie Teil des professionellen bundesweiten HELP-Netzwerkes werden. Die Möglichkeiten der Einbindung reichen über den Kontakt der HELP-Akademie zu den Betreuungsstellen, bis zum aktiven Mitwirken in unserem Expertenteam, dem Kontakt zu dem BdfB e.V., als aktiver Verband und Kooperationspartner der HELP Akademie. Ein stetiger Austausch und die spätere kontinuierliche Weiterbildung verstehen sich von selbst.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie auch nach der 360-stündigen* Berufsbetreuer Ausbildung auf Ihrem Weg in eine erfolgreiche Zukunft als gerichtlich bestellter Betreuer.
* (die tatsächliche Stundenzahl aller Module kann wegen der Länge der Prüfungsdauer, abhängig von der Teilnehmeranzahl und im Unterricht ggf. zugunsten von Hausarbeiten um bis zu 5% abweichen)
Zertifikatslehrgang zum/zur Berufsbetreuer/in
Berufsbetreuer/innen und Vereinsbetreuer/innen übernehmen eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft: Fast 1,3 Millionen psychisch kranke, körperlich oder geistig behinderte Menschen brauchen zur Zeit eine kompetente rechtliche Interessenvertretung. Bei Personen bei denen es besonders schwierig wird, wird immer ein Berufsbetreuer vom Amtsgericht beauftragt. Aber auch insgesamt ist die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer, die oft aus der Familie kommen, rückläufig, da ihnen die Fachkompetenz und oft auch die Zeit fehlt.
Im Zertifikatslehrgang zur Sachkunde „Berufsbetreuer“ wird durch hoch erfahrene Dozenten eine praxisorientierte, grundlegende und systematische Ausbildung mit Fach – und Methodenkompetenz angeboten. Die elf stattfindenden Lehrgangsmodule, die aufeinander aufbauen, gewährleisten die Praxisreflexion und den Wissenstransfer. Dies wird zudem durch die von den Dozenten dazu erstellten Skripten und Lehrgangsunterlagen verstärkt.
Der Lehrgang zur Sachkunde ist für Berufsanfänger geeignet, aber auch für bereits tätige Personen (Übergangsbetreuer) die seit 01.01.2020 tätig sind und sich bis dahin selbst informiert, oder andere Weiterbildungen besucht haben, die von den Stammbehörden teilweise zur Sachkunde anerkannt werden. Dazu können dann auch einzelne, noch fehlende Module gebucht werden. Auch für ehrenamtlich tätige Personen, die dieser verantwortungsvollen Tätigkeit hauptberuflich nachkommen möchten ist diese Ausbildung äußerst empfehlenswert.
Zudem: Bürokaufleute, Altenpfleger, Bankkaufleute, Gesundheits- und Krankenpfleger, Dipl. Pädagogen und Angehörige vergleichbarer Berufe wie Kaufleute allgemein, öffentlicher Dienst, oder Verwaltungsmitarbeiter, welche sich beruflich neu orientieren wollen und mit dieser Zusatzqualifikation eine Beschäftigung in einem Betreuungsbüro, oder auch bei einem Betreuungsverein anstreben bzw. sich als Berufsbetreuer selbstständig machen wollen, erwerben mit dem Sachkundenachweis eine fundierte Grundlage für ihre Registrierung und künftige Arbeit.
Jedes Modul schließt mit einer schriftlichenPrüfung ab. Die Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden.
Nach allen 11 bestandenen Prüfung wird, die Zertifikatsurkunde Berufsbetreuer/in zusammen mit einer auführlichen Teilnahme- und Prüfungsbestätigung und einem Zeugnis übersandt. Das Zeugnis wird auf Grund aller erreichten Ergebnisse erstellt.
Die „leuchtenden Sterne“ des Wissens der HELP Akademie umfassen 11 Module als Zertifikats-Lehrgang „Berufsbetreuer-Ausbildung“ zur Sachkunde, inkl. diverser praktischer Übungen und Gruppenarbeiten sowie Hausaufgaben.
Jedes der 11 Module endet mit einer Abschlussprüfung.
Wir sind damit – einschließlich der Prüfungen – 360* Schulstunden (270 Zeitstunden) für Sie da!
Modul 1: Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht – 20 Stunden
Modul 2: Betreuungsführung – 40 Stunden
Modul 3: Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen – 20 Stunden
Modul 4: Personensorge 1 – 20 Stunden
Modul 5: Personensorge 2 – 20 Stunden
Modul 6: Vermögenssorge 1 – 20 Stunden
Modul 7: Vermögenssorge 2 – 20 Stunden
Modul 8: Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts – 40 Stunden
Modul 9: Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis – 60 Stunden
Modul 10: Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer – 40 Stunden
Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung – 60 Stunden
Die HELP berufliche Betreuer-Ausbildung online und in München – schon seit 2019 und jetzt, neu nach den gesetzlichen Vorgaben der BtRegV zur Sachkunde.
Die Vermittlung unseres breitgefächerten Fachwissens für die Erbringung qualifizierter Experten-Leistungen in der beruflichen Betreuung ist unser größtes Anliegen.
Die Grundlagen und praktischen Aspekte Ihrer zukünftigen Arbeit lernen Sie hier in der HELP Akademie mithilfe moderner Fach- und Methodenkompetenz und spezialisierten Dozenten und Dozentinnen kennen.
Sie werden nicht nur alle übertragenen Aufgaben der Betreuung für die Sie vom Betreuungsgericht bestellt wurden, professionell meistern, sondern auch die verbliebenen Fähigkeiten zur Selbstbestimmung der Betreuten soweit wie möglich respektieren. Sie profitieren von einer gesetzlich geregelten und geprüften Dienstleistung als idealen Einstieg in Ihre neue Tätigkeit.
Die Zulassung zur Sachkunde-Ausbildung zur beruflichen Betreuung hat die Regierung von Mittelfranken nach eingehender Prüfung am 17.02.2023 erteilt.
Auch als zusätzliche weitere Qualifizierung zu vielen Berufen wie Diplompädagogen, Altenpfleger- und Krankenpfleger, Berufen mit kaufmännischer Ausbildung, Betriebswirte, Steuerberater, oder auch Seniorenassistenten bietet Ihnen dieses Studium große Chancen für einen neuen erfolgreichen Berufsweg in die Selbständigkeit, oder auch angestellt in einer der Betreuungsbüros oder Betreuungsvereine. Diese umfangreiche und kompetente Berufsbetreuer-Ausbildung zur Sachkunde, mit ihren Prüfungen der HELP Akademie ermöglicht Ihnen neben Ihrer persönlichen Eignung, die Registrierung bei den zuständigen Betreuungsstellen/Stammbehörden als Berufsbetreuer. Dokumentiert durch das Zeugnis wird das Zertifikat auch wirklich werthaltig für Sie.
* (die tatsächliche Stundenzahl aller Module kann wegen der Länge der Prüfungsdauer, abhängig von der Teilnehmeranzahl und im Unterricht ggf. zugunsten von Hausarbeiten abweichen. Bei der Planung wurden die Vorgaben der UE der Module immer eingehalten).
Ausführliche Telefonberatung
Gerne sprechen wir ausführlich in einem Telefonat mit Ihnen und beantworten alle Ihre Fragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Seminar-Angebot der Berufsbetreuung-Ausbildung in der HELP-Akademie in München:
Für Ihre Planung steht Ihnen das Team der Akademieleitung der HELP-Akademie als persönliche und direkte Ansprechpartner beratend zur Verfügung. Wir informieren Sie über weitere Termine und die möglichen Frühbucher-Preise unserer Seniorenassistenten- und Berufsbetreuer-Ausbildung.
Wir sind für Sie da!
Wir freuen uns auf Sie – so erreichen Sie die Akademie HELP:
Die Preislisten
Hier finden Sie unsere Preislisten und Anmeldeformulare:
Alle Module bzw. Zertifikatskurse zur Seniorenassistenten- und Berufsbetreuer-Ausbildung – dazu auch zu den weiteren Bildungsangeboten
Investieren Sie in Ihre erfolgreiche Zukunft!
So werden Sie die Betreuten in rechtlichen Angelegenheiten unterstützen und dabei deren verbliebene Fähigkeiten zur Selbstbestimmung soweit wie möglich respektieren. Mit diesem Zertifikats-Lehrgang erwerben Sie das erforderliche Know-how für den vorgeschriebenen Sachkundenachweis, mit dem Sie sich bei den zuständigen Stammbehörde vorstellen bzw. bewerben und somit den Betreuungsgerichten als geeignete, kompetente und gut ausgebildete Person empfohlen werden.
Zusammenfassung
berufliche Betreuerinnen und Betreuer (oder auch rechtlicher bzw. gesetzlicher Betreuer und früher Berufsbetreuer genannt) haben die Aufgabe, die von ihnen betreuten Menschen in einem vom Gericht festgelegten Bereich zu vertreten – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Post, Vermögensverwaltung, Behördenangelegenheiten, oder Gesundheits- und Pflegekontrolle und -fürsorge.
Je nachdem, welche Unterstützung für die Betroffene oder den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder alle Aufgabenbereiche übertragen werden.
Die Betreuung hat immer persönlich zu erfolgen.
Die Wünsche des zu Betreuenden haben aber Vorrang, es sei denn das Gericht beschließt eine andere Vorgehensweise.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in diesem Jahr den Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Rahmen eines interdisziplinär besetzten Plenums eröffnet.
Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Spätestens nach sieben Jahren müssen die Voraussetzungen erneut überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Spätestens mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung.
Die Höhe der späteren Vergütung durch das Gericht richtet sich nach der Qualifikation bzw. der beruflichen Ausbildung.
Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023
Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.05.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.
Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 gilt Folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 01.01.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss für diese Betreuer bis zum 01.06.2025 erbracht werden (Übergangsfrist).
Sofern man bis 01.06.2025 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.
Die HELP Akademie hat die Zulassung als Ausbilder zum neuen Betreuungerecht am 17.02.2023 von der Regierung von Mittelfranken erhalten und bietet ab sofort die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgänge zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung an, so dass alle unsere Teilnehmer dann auf diese optimal vorbereitet werden.
Unser Kooperationspartner, der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., erklärt in einem kurzen Video auf der Seite berufsbetreuer-werden.de wie das Betreuungsrecht zum 01.01.2023 reformiert und dadurch die rechtliche Betreuung aufgewertet worden ist:
Zusammenfassung: Ausbildung zum beruflichen Betreuer
Wir möchten Ihnen nochmals eine kurze Zusammenfassung zur Praxis der Berufsbetreuer geben. Alles in allem ist die tägliche Praxis aber äußerst vielfältig und es ist nicht möglich alle Bereiche hier zu beschreiben.
Berufliche Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Sachkunde Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum beruflichen Betreuer“
Persönliche Eignung
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Zertifikatslehrgang „Ausbildung zum Berufsbetreuer“
Berufliche Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
Das ist Teil des HELP-Sachkundelehrgangs „Ausbildung zum Berufsbetreuer“
Grundlagen-Wissen für die Zertifikats-Ausbildung zum beruflichen Betreuer
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere hochqualifizierte Ausbildung zum Berufsbetreuer bzw. rechtlichen Betreuer der HELP Akademie.
Grundlagen für eine berufliche Betreuung oder rechtliche Betreuung
Zwei Prozent der Erwachsenen sind betroffen – bei rund 68 Millionen Erwachsenen Einwohnern in Deutschland sind es aktuell etwa 1,3 Millionen Betreuungen in Deutschland durch Berufsbetreuer.
Die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Statistik zählt jährlich 220.000 Erstbestellungen für eine Berufsbetreuung bzw. rechtliche Betreuung. Diese teilen sich auf in Berufsbetreuer, Familienangehörige, sonstige Ehrenamtliche und Vereinsbetreuer. Zu den Erstbestellungen kommen zahlreiche Betreuerwechsel. Obwohl die Gesamtzahl auf hohem Niveau seit einigen Jahren etwa gleich bleibt, so zeigt sich eine Verschiebung, weg von der Familie und vom Ehrenamt, hin zu beruflich ausgeführter Betreuung.
Gingen 2007 etwa 75.000 Betreuungen an Berufsbetreuer, waren es 2012 schon 100.000
Durchschnittlich dauert eine rechtliche Betreuung 5,5 Jahre. Damit kann angenommen werden, dass in Deutschland zeitgleich etwa 450.000 Erwachsene unter rechtlicher Betreuung von selbstständigen Berufsbetreuern stehen. Insgesamt, also mit Einschluss der von der Familie und im Ehrenamt geführten Betreuungen sind es aktuell etwa 1,3 Millionen Betreuungen in Deutschland. Bei rund 68 Millionen Erwachsenen Einwohnern in Deutschland entspricht dies einer Quote von ca. zwei Prozent.
(Quelle: Statistik des Bundesjustizamtes zur rechtlichen Betreuung)
Nach dem Zwischenbericht 2007 des Instituts für Sozialforschung, Köln, waren folgende medizinische Diagnosen Grundlagen für die gerichtliche Bestellung beruflicher Betreuer:
- 6,9 % Körperliche Behinderung
- 19,9 % Demenz (stark steigend)
- 16,7 % Sucht
- 33,4 % sonstige psychische Krankheit
- 15,9 % geistige Behinderung
- 19,7 % Mischbild: Krankheit und Behinderung
Die angenommene Gesamtzahl von Betreuungsverfahren durch Berufsbetreuer 2016 dürften Ende 2016 rund 1.233.000 und bis 2017 / 2018 ca. 1.350.000 Betreuungen angeordnet gewesen sein. Dahe rist eine umfassende Ausbildung zum Berufsbetreuer wichtig.
Derzeit steigt die Gesamtzahl an, da durch den demografischen Faktor und das älter werden der Gesellschaft die gerichtlich bestellte Betreuung im Demenzbereich stark zunimmt.
Seit Januar 2023 gibt es eine gesetzlichen Regelungen zur Qualität und Ausbildung eines beruflichen Betreuers (vormals Berufsbetreuer genannt):
Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte geltend zu machen, konnten sich nicht darauf verlassen, dass sie eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Das Betreuungsrecht und die Betreuungspraxis wiesen bislang teilweise erhebliche Mängel auf. Denn: Die berufliche Betreuung war nicht als Beruf anerkannt. Es gab keine Zulassungsregelung, sodass jeder als Berufsbetreuer eingesetzt werden konnte – auch eine Person ohne jede Ausbildung, was aber regelmäßig zu Problemen führte. Missverständnisse und Unwissenheit über die Pflichten und Aufgaben rechtlicher Betreuer prägten den öffentlichen Diskurs. Selbst staatliche Stellen vermittelten ein einseitiges Bild von Betreuung als System ersetzenden Handelns. Personenbezogene und rehabilitative Aspekte des deutschen Betreuungsrechts wurden oft missachtet.
Für die Arbeit von rechtlichen Betreuern gibt es jetzt ab 2023 eine verbindliche, gesetzlich festgelegte Ausbildung.Der Gesetzgeber schreibt den Sachkundenachweis mit 360 Schulstunden aufgeteilt in 11 Module und 11 Zwichenprüfungen verbindlich vor.
Auch die Betreuungsbehörden, die geeignete Betreuer empfehlen sollten, waren zu keinen bundeseinheitlichen Standards und Verfahren verpflichtet. Ab 2023 ist die Bewerbung zum Berufsbetreuer bei den Stammbehörden einheitlich geregelt: Es gilt verbindlich der Sachkundenachweis sowie die persönliche Eignung und die Berufshaftpflichtversicherung in vorgeschreibener Höhe. Nur dann kann der Betreuer bestellt und auch vergütet werden. Fehlt eine Komponente kann man nur eherenamtlich tätig sein.
Die Gerichte haben die Beratungs- und Aufsichtspflicht (§ 1837 BGB). Das wichtigste ist dabei eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit mit den Rechtspflegern und Richtern der Gerichte auf Augenhöhe. Die HELP Akademie bietet mit der Zertifizierung zum beruflichen Betreuer nach BtRegV, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang eine perfekte Basisausbildung mit Fach- und Methodenkompetenz, dass Sie mit diesen Kenntnissen als Betreuer dem Gericht ein geschätzter Partner sein können.
Rechtliche Betreuung braucht Qualitätssicherung!
Die HELP Akademie bietet mit dieser Ausbildung, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundelehrgang, zum Berufsbetreuer im „Zertifikatslehrgang zur Berufsbetreuung“ eine hohe Qualität und die sichere Umsetzung der Betreuungsaufgaben. Damit legt HELP den Grundstein zur Erfüllung der Bedürfnisse der Betreuten.
Die berufliche Betreuungsführung
Derzeit gibt es in Deutschland ca. 17.000 Berufsbetreuer. Diese sind überwiegend selbständig tätig. Im Jahr 2004 wurden ca. 1,16 Millionen Bürger betreut, bis zum Ende 2017 stieg die Zahl auf 1,35 Mio. an.
Davon sind nach Schätzungen der Berufsverbände rund 1/3 durch berufliche Betreuer, was aber ausgebaut werden soll, sofern genügend Personen gut ausgebildet werden können. Die Betreuungsstellen, Stammbehörden und Gerichte setzten auf eine ausreichende Vorkenntnis und Ausbildung durch den Sachkundelehrgang. Daher hat HELP genau nach den Vorgaben des Gesetzgebers eine perfekkte Ausbildung zum Beufsbetreuer entwickelt. Seit Januar 2023 sind die neuen Vorschriften unumgänglich.
Viele berufliche Betreuer üben diese Tätigkeit nebenberuflich aus. Die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestattet.
Die Bestellung als beruflicher Betreuer oder rechtlicher Betreuer.
Die Bestellung als beruflicher Betreuer erfolgt durch die örtlichen Amtsgerichte, den Betreuungsgerichten. Die Betreuungsbehörden, oder auch Betreuungsstellen bei den Städten, den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht / Betreuungsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Ein Betreuer ist zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen.
Die Behörde muss prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.
Beruflicher Betreuer wird man, indem man vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird und im Bestellungsbeschluss die Betreuung als beruflich geführt bezeichnet wird.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse und der fundierten Ausbildung durch den Sachkundenachweis des Betreuers diesen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im Familienkreis. Zur auskömmlichen Betreuertätigkeit sind die Vergütungsansprüche gesetzlich festgesetzt worden, die Betreuerpflichten jedoch unverändert geblieben.
Zu den wünschenswerten Kenntnissen gehören besonders solche auf dem Gebiete des Rechtes (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht uvm.), medizinisch-betreuerische, pflegerische und psychologische Kenntnisse z. B. auch im Bereich Demenz-Betreuung, darüber hinaus Kenntnisse der Buchführung, der Betriebswirtschaft und dem Umgang mit den digitalen Medien, sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und die Fähigkeit, juristisch und medizinisch geprägten Schriftverkehr zu verstehen. Die Berufsverbände und Behörden haben sich auf ein gemeinsam ausgestaltetes Berufsbild geeinigt. Die Ausbildungsstätten sind gehalten, die gesetzlich geregelten Sachkundlehrgänge umzusetzen.
Grundlegende & systematische, gesetzlich geregelte Ausbildung
Im Sachkundelehrgang „Ausbildung zum beruflichen Betreuer“ der HELP Akademie wird durch hoch erfahrene Dozenten eine praxisorientierte, grundlegende und systematische Ausbildung angeboten. Die HELP Akademie musste sich, so wie alle andere Ausbilder auch, akkreditieren lassen. Die Zulassung ist von der Regiereung von Mittelfranken (zuständig für die Ausbilder in Bayern) für 5 Jahre am 17.02.2023 erteilt worden. Diese Zulassung gilt bundesweit.
Die elf Lehrgangsmodule, welche aufeinander aufbauen, gewährleisten die Praxisreflexion und den Wissenstransfer. Dies wird zudem durch die zur Verfügung gestellten Lehrgangsunterlagen, sowie vielen praktischen Übungen, Gruppenarbeiten und Rollenspielen, verstärkt. Es wir mit ZOOM Technik Online geschult.
Zertifizierte Berufsbetreuer-Sachkundeausbildung (Curriculum) – Zertifikats-Modullehrgang in München
Werden Sie geprüfte und zertifizierte, gerichtlich bestellte Betreuer in 360 Std*.
Die Berufsbetreuer-Ausbildung (Curriculum) – Zertifikats- und Sachkundelehrgang – ZOOM Online Schulung
Die HELP Akademie ist von der Regierung von Mittelfranken zur Sachkundeausbildung für Berufsbetreuer geprüft und bundesweit zugelassen, so die gesetzliche Regelung BtReg V. Diese wurde bereits am 17.02.2023 erteilt. Die zuständige Behörde für ganz Bayern ist die Regierung von Mittelfranken.
Hier beschreiben wir die Lehrgangsplanung, Seminarplanung und Kursplanung der Berufsbetreuer-Sachkundeausbildung im Zertifikats-Lehrgang.
Für unsere Seminare bzw. Kurse und Lehrgänge zur Berufsbetreuer Sachkunde-Ausbildung beschreiben wir ausführlich den Inhalt, das Lernziel, die Arbeitsmittel, die Nachweisdokumente sowie die Unterlagen und Lehrpläne, damit Sie genau wissen was Sie von uns erwarten dürfen:
Alle Informationen, sowie die Termine, die Dauer und Kosten erhalten Sie vor der Anmeldung schriftlich zusammengefasst in ausgedruckter Form.
Die Lehrgangsbeschreibung (Curriculum) zur Berufsbetreuer-Sachkundeausbildung
In 360* Stunden (incl. Prüfungen) zum perfekten beruflichen Betreuer.
Die Sachkundeausbildung in der HELP Akademie zur/m geprüften und zertifizierten Berufsbetreuer oder gerichtlich bestellten Betreuer stellt ein außergewöhnliches Gesamtkonzept aus Unterricht und praktischen Übungseinheiten sowie systemisches Coaching dar.
Der Sachkundelehrgang wird durchgeführt in 11 Modulen mit den jeweils gestzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden. Im Teil Betreuungsrecht 160 Std., Sozialrecht 100 Std. und Soziale Kompetenzen 100 Std. mit allen Modulprüfungen sind wir 360* Schulstunden für Sie da.
Durchgeführt wird die Vermittlung des Lernstoffes der vielfältigen Fachbereiche von hochqualifizierten und engagierten Dozenten, die alle Ihre Themengebiete selbst aktiv praktizieren und überwiegend einen akademischen Werdegang mit Hochschulabschluss vorweisen können. Die Dozenten sind teils international in ihren Fachbereichen mit wissenschaftlichen Vorträgen tätig, halten Vorlesungen an Hochschulen oder sind Klinik- oder selbst Akademieleiter und vieles mehr. Sie bringen alle große und langjährige Erfahrung im Bereich der Wissensvermittlung im praktischen Unterricht, als auch im Vortrag Ihrer speziellen Themenbereiche mit und haben große Freude am Dialog mit den Teilnehmern. Wir bereiten Sie also optimal auf Ihren Traumberuf als gerichtlich bestellter Betreuer vor.
Die Sachkundeausbildung, mit Prüfungen und Zertifizierung der HELP Akademie ermöglicht Ihnen eine schnelle und unmittelbare Arbeitsaufnahme durch Ihre Bewerbung bei den zuständigen Betreuungsstellen / Stammbehörden. Über ein aktives Netzwerk bleiben Sie, sofern Sie es wünschen, später mit uns und Ihren Mitteilnehmern in Kontakt und pflegen einen regen Austausch. Sie werden Teil einer aktiven Gemeinschaft und sind auch nach der Ausbildung nicht auf sich alleine gestellt. Eine kontinuierliche, von der HELP Akademie angebotene Weiterbildung und Vertiefung der einzelnen Fächer nach dem Basislehrgang dokumentiert in dem HELP – Weiterbildungspass lückenlos Ihren topaktuellen Wissenstand für die Betreuungsstellen und Betreuungsgerichte. Damit sind Sie für die Zukunft bestens aufgestellt.
Die Module sind eigenständig, so dass die Reihenfolge der Module dabei keine Rolle spielt. Einzelmodule können auch belegt werden, ohne am gesamten Lehrgang teilzunehmen. Entsprechende Teilnahmebestätigungen werden ausgestellt. Die Zertifizierung und somit der Sachkundenachweis ist jedoch nur möglich, wenn der gesamte Lehrgang belegt wird.
Die Terminplanung wird dabei nach der Verfügbarkeit der Dozenten ausgerichtet.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Seminar-Angebot der Berufsbetreuer-Ausbildung in der HELP-Akademie in München:
Die „leuchtenden Sterne“ des Wissens der HELP Akademie umfassen 11 Module als Zertifikats-Lehrgang „Berufsbetreuer-Ausbildung“ zur Sachkunde, inkl. diverser praktischer Übungen und Gruppenarbeiten sowie Hausaufgaben.
Jedes der 11 Module endet mit einer Abschlussprüfung.
Wir sind damit – einschließlich der Prüfungen – 360* Schulstunden (270 Zeitstunden) für Sie da!
Modul 1: Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht – 20 Stunden
Modul 2: Betreuungsführung – 40 Stunden
Modul 3: Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen – 20 Stunden
Modul 4: Personensorge 1 – 20 Stunden
Modul 5: Personensorge 2 – 20 Stunden
Modul 6: Vermögenssorge 1 – 20 Stunden
Modul 7: Vermögenssorge 2 – 20 Stunden
Modul 8: Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts – 40 Stunden
Modul 9: Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis – 60 Stunden
Modul 10: Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer – 40 Stunden
Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung – 60 Stunden
Die Lehrgangsziele der fundierten Ausbildung zum beruflichen Betreuer (vormals Berufsbetreuer)
Sie erwerben:
Gerne sprechen wir ausführlich in einem Telefonat mit Ihnen und beantworten alle Ihre Fragen.
Am Ende eines jeden Moduls erfolgt eine schriftliche Prüfung zum Nachweis des während der Ausbildung erworbenen Wissensstandes. Die Seminarleitung und/oder ein Mitglied des Prüfungsausschusses, oder die Akademieleitung begleiten diese Prüfungen. Dabei werden aus allen Themenbereichen der Module Fragen gestellt, die im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden.
Auf Antrag entscheidet die Stammbehörde bereits vor Einleitung des Registrierungsverfahrens durch gesonderten Bescheid, ob und inwieweit anderweitige Nachweise durch die vorgelegten Unterlagen erbracht werden können.
Absolventen eines Hochschulstudiums dürfen 50 % der Inhalte (ausgenommen Modul 10 und 11 Soziale Kompetenzen) autodidaktisch erlenen.
Für Antragsteller mit dem Studium Sozialpädagogik, oder der Sozialen Arbeit, sowie mit der Befähigung zum Richteramt gilt die erforderliche Sachkunde als nachgewiesen.
Am Ende erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigzung mit allen durchlaufenen Modulen, ein Zeugnis und ein Zertifikat. Die maximal möglichen Punktezahl sowie die erreichte Punktzahl und die sich daraus ergebenden Noten werden auf dem Zeignis eingetragen. Es gilt die Prüfungsordnung der HELP Akademie.
Nach den bestandenen 11 Prüfungen werden alle o. g. Dokumente der Akademie HELP und der Weiterbildungspass übersandt.
Bei nicht Bestehen oder nicht Erscheinen an Prüfungstagen kann die jeweilige Prüfung kostenpflichtig wiederholt werden. Es sind zwei Wiederholungsprüfungen möglich. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Prüfungstag, um die anderen Prüflinge nicht in Ihrer Konzentration zu stören, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht mehr möglich.
Die Verspätung gilt als „nicht Erschienen“ und führt ebenfalls zu einer kostenpflichtigen Wiederholungsprüfung.
* (die tatsächliche Stundenzahl aller Module kann wegen der Länge der Prüfungsdauer, abhängig von der Teilnehmeranzahl und im Unterricht ggf. zugunsten von Hausarbeiten um bis zu 5% abweichen)
Der Weiterbildungspass:
Die Betreuungsstellen erwarten eine fortlaufende Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
Gesetzestexte / Arbeitsmittel
Bitte bringen Sie zum Seminar folgende Gesetzestexte/ Arbeitsmittel mit:
Alle u. g. Bücher sind im Buchhandel erhältlich oder können über die unten stehenden Links im Internet bestellt werden:
1. Habersack, Deutsche Gesetze: Textsammlung mit Ergänzungsband • Set
https://www.beck-shop.de/habersack-deutsche-gesetze-textsammlung-ergaenzungsband-set/product/5329
2. Aichberger Sozialgesetzbuch
mit Nebengesetzen, Ausführungs- und Verfahrensvorschriften, Loseblatt-Textausgabe mit Anmerkungen und Sachverzeichnis
https://www.beck-shop.de/aichberger-sozialgesetzbuch/productview.aspx?product=2311
Die einschlägigen Gesetze dürfen in der Prüfung verwendet werden!
Das Netzwerk der HELP Akademie für Berufsbetreuer
Wir bieten kontinuierliche Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen für Berufsbetreuer an, um den hohen Qualifikationsstandard zu erhalten. Ebenso werden regelmäßige Netzwerk-Treffen der Absolventen der HELP Akademie zum Erfahrungsaustausch angeboten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können Sie ein Mitglied dieses Netzwerkes der Akademie werden. Damit gelingt der Start in die Selbständigkeit schneller und leichter als allein auf eigene Faust. Wir helfen Ihnen mit vielen Ideen und Konzepten Ihre Tätigkeit zu optimieren.
Die Möglichkeiten der Einbindung als Berufsbetreuer reichen von der Werbung über das Empfehlungsmarketing bei den Betreuungsstellen bis zum aktiven Mitwirken in unserem Expertenteam. Da wir die Betätigungsfelder laufend ausbauen und anpassen, sollten Sie uns zum gegebenen Zeitpunkt darauf ansprechen, wie Ihr Beitrag im Netzwerk aussehen könnte.
Wir führen regelmäßig übergreifende große Netzwerktreffen in Verbindung mit spannenden und wichtigen Weiterbildungsthemen zur Berufsbetreuung für die Berufsbetreuer durch. Auch hier stehen unsere ausgezeichneten Dozenten mit Energie, Begeisterung und Herzblut für diesen Berufsweg zur Verfügung.
Regionale Netzwerktreffen in Form von „Netzwerk-Stammtischen“ sind ebenfalls geplant. Werden Sie also Teil dieser Gemeinschaft und tauschen Sie Erfahrungen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus.
Wir unterstützen Sie jetzt und in Zukunft gerne auf Ihrem Weg zum Erfolg, denn eine seriöse und zuverlässige Unterstützung der Betreuten hat erste Priorität!
Rechtliche Betreuung aus Sicht der Betroffenen: Von heute auf morgen lebenswichtig
Ein tragischer Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit verändert Ihr Leben. Oder: Sie werden einfach nur älter. Sie merken, dass Ihr Körper nicht mehr so will, wie Sie wollen: Zuerst nutzen Sie einen Gehstock, später vielleicht einen Rollator oder einen Rollstuhl. Auch Ihre geistigen Fähigkeiten leiden oder Ihre Psyche gerät aus der Balance.
Kurzum: Sie sind in einer Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln können.
Plötzlich sind Sie auf die Unterstützung eines anderen Menschen angewiesen. Die Unterstützung, die Sie in diesen Situationen brauchen, wird von rechtlichen Betreuern geleistet – so sieht es das Gesetz vor.
Denn laut deutschem Recht dürfen weder Ehepartner noch Kinder oder Personen aus dem Bekannten- und Freundeskreis rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen, wenn sie nicht im Besitz einer Vorsorgevollmacht sind. Oftmals gibt es auch keine Familienangehörigen, die in der Nähe wohnen oder die Zeit haben, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Das ist mittlerweile eher der Normalfall.
Wenn Sie – auch für eine kurze Zeit – nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln, haben Sie also laut Gesetz die Möglichkeit, eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. Ein Blick auf unsere älter werdende Gesellschaft zeigt: Diese Situation wird mehr und mehr der Regelfall und immer weniger die Ausnahme sein. Schon heute haben 1,3 Millionen Menschen in Deutschland eine Betreuung.
Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen (z.B. Alzheimersche Demenz), Psychosen (Schizophrenie, Manie, Depressionen), Suchtkrankheiten (insbesondere Alkoholismus) und geistige Behinderungen.
In einer solchen Situation entstehen viele Fragen:
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer solch verletzlichen, sensiblen, für Sie vollkommen neuen Situation.
Was wäre dann am wichtigsten für Sie? Wahrscheinlich wünschen Sie sich das, was heute für Sie selbstverständlich ist, plötzlich aber in Gefahr gerät:
Hierfür brauchen Sie eine Person, die vertrauenswürdig und unabhängig ist, die parteilich auf Ihrer Seite steht sowie viel fachliches Wissen und soziale Kompetenz mitbringt.
Genau hierfür stehen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer (Berufsbetreuer). Diese sind ausschließlich ihren Betreuten verpflichtet, sonst niemandem. Es ist die originäre Aufgabe von Betreuung, das Wohl ihrer Betreuten sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen, unter staatlicher Kontrolle.
Stellen Sie sich vor, was Sie von einer Person erwarten würden, die Sie unterstützt.
Diese Person ist Ihnen bis dato möglicherweise fremd oder wenig vertraut.
Kurz: Sie wollen dieser Person vertrauen können!
Ein HELP zertifizierter rechtlicher Betreuer (Berufsbetreuer) steht Ihnen mit hoher Fachkompetenz, vertrauensvoll, zuverlässig und perfekt ausgebildet zur Seite.
Sie oder er erfüllen die übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und dokumentieren dem Betreuungsgericht mit besten Wissen und Gewissen Ihre Tätigkeit.